Sehr geehrter Herr Butte,

mit Sorge beobachten wir seit einiger Zeit die Bestrebungen, in Dehrenberg Ställe für die Haltung von 80.000 Hähnchen zu bauen. Mit Entsetzen erfüllt uns die Auskunft des Antragstellers in der letzten Sitzung des Aerzener Bauausschusses, dass er seit Ende der 1990er Jahre in seinem Schweinstall über 300 Schweine illegal hält.
Im Aerzener Rat haben wir aufgrund der Privilegierung dieses landwirtschaftlichen Projekts nur äußerst eingeschränkte Möglichkeiten, dazu Stellung zu nehmen, ohne selbst entscheiden zu können. Die Genehmigungshoheit liegt ausschließlich beim Landkreis Hameln-Pyrmont. Daher ist es uns wichtig, dass die Entscheidungen seitens der Kreisverwaltung über die Hähnchenställe und die Legalisierung der Schweinemastplätze auf Basis möglichst umfassender Abwägungen aller relevanten Gesichtspunkte und transparent stattfinden.
Die jüngsten Entwicklungen stellen für uns die Frage, wie es um die Informationsbasis des Kreises und das Engagement der zuständigen Stellen bestellt ist. Wie Herr Branahl in der DeWeZet vom 29. Oktober berichtete, sieht der Fachdienst Veterinärwesen trotz der Überbelegung des Stalles keine Veranlassung, die Situation durch einen Amtstierarzt untersuchen zu lassen.
Für die weitere Befassung mit diesem Vorhaben stellen sich einige Fragen, deren Beantwortung auch für die Genehmigungsfähigkeit des Hähnchenstalls relevant sein sollte.

Über zehn Jahre ist es anscheinend den zuständigen Stellen im Kreis nicht aufgefallen, dass in dem Dehrenberger Stall 50% mehr Schweine gehalten werden, als genehmigt sind. Ist der Stall während dieser Zeit nicht durch die Aufsichtsbehörden des Kreises kontrolliert worden? Warum sind die illegalen Erweiterungen nicht bei Begehungen im Rahmen der Beantragung der Hähnchenställe festgestellt worden? Wurde die Überbelegung des Stalles womöglich stillschweigend geduldet? Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung diesen groben Verstößen gegen Genehmigungen effektiv entgegen zu treten?
Daran schließt sich natürlich die Frage an, warum der Schweinestall für 670 statt 1000 Tieren beantragt wurde. Galten zum Zeitpunkt der Antragstellung Regelungen, die für die kleinere Stallgröße weniger Anforderungen an die Baumaßnahmen (wie z.B. Lüftung oder Brandschutz) bedeuteten? Wäre ein so großer Stall damals in dieser Nähe zum Dorfmittelpunkt genehmigungsfähig gewesen? Welche besonderen Maßnahmen unternimmt der Kreis, um festzustellen, ob das Gebäude des ungenehmigten Stalls vor Umbau ursprünglich überhaupt genehmigungsfähig gewesen wäre?
Aus diesen Fragen folgen natürlich auch Erwägungen für die Beurteilung der Hähnchenställe. Wie bewertet der Kreis die Zuverlässigkeit des Antragstellers als Tierhalter, wenn er sich in den letzten zehn Jahren nicht an den Rahmen ausgesprochener Genehmigungen gehalten hat? Wie berücksichtigt die Genehmigungsbehörde diesen Sachverhalt bei der anstehenden Beurteilung des Antrags für die Hähnchenställe
Dazu sind natürlich auch die Haltungsbedingungen der Mastschweine zu untersuchen. In der letzten Sitzung des Aerzener Bauausschusses sagte der Antragsteller, dass seine Mast Anwohner mit unnötig starken Gerüchen belaste, da er auf den Einsatz eines üblichen Mittels verzichtet habe, um EUR 3000 jährlich zu sparen. Im Sinne einer solchen Sparsamkeit stellt sich die Frage, ob er den Stall lediglich größer gebaut hat als genehmigt oder ob die Schweine womöglich noch enger gehalten werden, als das Haltungsregeln vorgeben? Entspricht die technische Ausstattung (z.B. Lüftung) den Erfordernissen für die größere Zahl von Tieren?
Schon jetzt geht Herr Wöbbecke vom Fachdienst Wasser, Abfall und Bodenschutz von einer stark erhöhten Immissionsbelastung im Dorf in Folge der Schweinemast aus. Ein Gutachten des TÜV Nord vom Frühjahr dieses Jahres zeigt, dass die von der Landwirtschaftskammer angewandte Methodik bei der Erstellung ihrer Immissionsgutachten routinemäßig zu einer Unterschätzung der Belastungen führt. „Die berechneten Geruchsimmissionen liegen generell zu niedrig und genügen darüber nicht dem Vorsorgeaspekt der TA Luft,“ schließt der TÜV in seiner Meppener Studie. Wie finden diese Erkenntnisse Eingang in ihre Bewertung der vorliegenden Anträge?
Wir sind davon überzeugt, dass vor der weiteren baurechtlichen Befassung mit dem Antrag für die Hähnchenställe zunächst die Zuverlässigkeit und Eignung des Antragstellers als Verantwortlicher für über 80.000 Lebewesen zu klären ist. Das setzt unseres Erachtens die völlig einwandfreie Haltung der in seiner Obhut befindlichen Schweine voraus. Sollten hier auch nur die geringsten Zweifel bestehen, halten wir es für nicht verantwortbar, ihm eine solche Ausweitung seiner Massentierhaltung zu gestatten.
Im Sinne einer transparenten Bewertung der Genehmigungsvoraussetzungen erhoffen wir uns von Ihnen und Ihrer Verwaltung die intensive Befassung mit den oben skizzierten Fragestellungen und deren öffentliche Beantwortung. Insbesondere wünschen wir uns von Ihnen eine Stellungnahme, wie die Eignung des Antragstellers als Tierhalter in Ihre Abwägungen Eingang findet.
Besonders freuen wir uns über Ihre Antwort innerhalb der kommenden zwei Wochen. Über dieses Schreiben hinaus möchten wir den Genehmigungsprozess gemeinsam mit Ihnen eng und kritisch begleiten. Wenn Sie sich von der Problemlage und den Besorgnissen der Anwohner ein persönliches Bild machen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, an einer von uns organisierten Informations- und Diskussionsveranstaltung am 23. November um 19:30 Uhr in der Aerzener Domänenburg teilzunehmen.

Mit besten Grüßen,

Michael Dombrowski
Friedrich Pettig
Marcus Schaper
Egon Thöle